Regeln

Um eine Störung der Nachbarn zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten.

In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur auf dem Balkon und Terrasse erlaubt.